Wir gehören jetzt organisatorisch zur Seniorenwohnanlage St. Elisabeth
Das Seniorenheim St. Elisabeth hat seinen Aufgabenbereich erweitert und ist jetzt auch für das Betreute Wohnen in Ruhpolding zuständig. Für die Bewohner in Teisendorf und Ruhpolding bietet das nur Vorteile. So können Interessenten innerhalb einer Organisationseinheit nicht nur die kleineren Ein-Personen-Appartements in Teisendorf sondern auch die teilweise deutlich größeren Appartements in Ruhpolding beziehen, die mit bis zu ca. 60 Quadratmetern auch für Paare geeignet sind. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit können auch Bewohner aus Ruhpolding, ebenso wie die aus Teisendorf, bevorzugt einen Pflegeplatz in St. Elisabeth und Unterstützung beim Umzug erhalten. Natürlich nur wenn dies auch gewünscht wird.
Vor gut 15 Jahren haben die Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul im ehemaligen Schwesternheim des Krankenhauses Vinzentinum in Ruhpolding ein Haus für Betreutes Wohnen eröffnet. Es gehörte organisatorisch zum Alten- und Pflegeheim St. Adelheid, bis dieses 2021 geschlossen wurde. Ingeborg Münster, die frühere Heimleiterin, hat sich, bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand, um die Belange der Mieterinnen und Mieter gekümmert. Nach der organisatorischen Neuordnung haben Hauswirtschaftsleiterin Sylvia Wöhrer und Verwaltungsangestellte Barbara Mayer von St. Elisabeth diese Aufgabe mit übernommen. An drei Tagen pro Woche ist nun eine der beiden in Ruhpolding als Ansprechpartnerin für die Belange der Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort.
Grundsätzlich führen die Bewohnerinnen oder Bewohner des Betreuten Wohnens einen eigenen Haushalt in barrierefreier Umgebung. Auf Wunsch oder bei Bedarf können sie hauswirtschaftliche Leistungen abrufen. Ausserdem ist ein 24-Stunden-Notruf im Wohnangebot enthalten. „Der Begriff Betreutes Wohnen wird oft falsch ausgelegt“, meint Elisabeth Weiss, die Heimleiterin der Seniorenwohnanlage St. Elisabeth in Teisendorf. „Es handelt sich um eine altersgerechte Wohnanlage für Senioren, die noch rüstig sind, eigenständig und selbstbestimmt, aber ihren Lebensalltag dennoch nicht einsam, sondern in Gesellschaft verbringen wollen“. Pflegebedürftigkeit ist, wie oft fälschlicherweise angenommen, keine Voraussetzung dafür. Im Gegenteil, wer als pflegebedürftig eingestuft ist, für den ist das Betreute Wohnen nicht gedacht, präzisiert die Heimleiterin. Deshalb, so ihr Rat, sollte man sich rechtzeitig Gedanken darüber machen, ob man den Komfort eines barrierefreien Wohnens in angenehmer Umgebung ab einem gewissen Alter nicht in Erwägung ziehen sollte, auch wenn das vielleicht kein ganz leichter Entschluss ist. (Text und Foto: Monika Konnert)